Kirsten Speicher Hundeschule

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kirsten Speicher – Hundeschule (KSHS)


Die nachfolgenden Bedingungen der Kirsten Speicher – Hundeschule (KSHS) gelten für alle zwischen der KSHS und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.


§1 Vertragsgegenstand
a) Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Einzelstunden, Gruppenstunden, Aktivitäten und Veranstaltungen für Kunden und Hunde. Im Folgenden werden diese zusammenfassend als Übungsstunde bezeichnet.
b) Die KSHS übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg vom Kunden bzw. Hund abhängt.


§2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der KSHS den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die KSHS zustande. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck.


§3 Übungsstunden
a) Die Aufnahme des Hundes erfolgt nach Abstimmung mit der KSHS, wobei das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde durch die KSHS festgestellt wird.
b) Während der Übungsstunden können andere Kunden und Hunde anderer Übungsstunden und anderer Ausbildungsziele anwesend sein.
c) Bei thematisch festgelegten Übungsstunden behält sich die KSHS vor, die Übungsstunden an den Leistungsstand des Kunden und/oder des Hundes anzupassen.
d) Die jeweilige Dauer der Übungsstunde ist der Leistungsbeschreibung auf der Homepage www.kshs.de zu entnehmen bzw. kann bei der KSHS erfragt werden. Verspätungen des Kunden bei Übungsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.


§4 Vergütung
Die Vergütung ist nach der Übungsstunde zu leisten, soweit nicht vertraglich ein abweichender Zeitpunkt zwischen KSHS und Kunden vereinbart wurde. Die aktuelle Vergütung der jeweiligen Übungsstunde ist der Homepage der KSHS zu entnehmen bzw. durch Anfrage bei der KSHS in Erfahrung zu bringen.


§5 Schutzimpfungen und Krankheit
a) Der Kunde versichert, dass der teilnehmende Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen wirksamen Impfschutz (Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Staupe, bei Welpen mind. einmalig Zwingerhusten) verfügt; wobei Welpen dem Alter entsprechende Impfungen vorweisen müssen.
b) Der KSHS ist der Impfpass unaufgefordert bei Vertragsabschluss vorzulegen.
c) Die KSHS ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von der Unterrichtsstunde auszuschließen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, der KSHS mitzuteilen, wenn der Hund oder die Elterntiere des Hundes, aus dem Ausland stammt bzw. der Hund im Ausland gewesen ist. Die KSHS behält sich in diesem Fall vor, ein tierärztliches Attest zu verlangen, welches bescheinigt, dass der Hund frei von den im Ausland typischen Erkrankungen ist.


§6 Haftpflichtversicherung
Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.


§7 Verhaltensauffälligkeiten
Der Kunde ist verpflichtet vor der ersten Unterrichtsstunde die KSHS über Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes aufzuklären. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die KSHS über eventuelle Auflagen des Ordnungsamtes zu unterrichten.


§8 Läufige Hündinnen
a) Läufige Hündinnen können nur nach Absprache mit der KSHS an der Übungsstunde teilnehmen. Der Kunde ist verpflichtet die KSHS von der Läufigkeit der teilnehmenden Hündin in Kenntnis zu setzen.
b) Muss die läufige Hündin für die Dauer der Läufigkeit von der Übungsstunde ausgeschlossen werden, erfolgt eine Erstattung der Vergütung.
c) Die KSHS behält sich die Vorlage eines ärztlichen Attests darüber vor.

§9 Haftung der KSHS und dem Kunden
a) KSHS haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der KSHS, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der KSHS, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) KSHS haftet nicht für Schäden, die von Kunden oder den teilnehmenden Hunden bzw. Dritten herbeigeführt wurden. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Kunde auf Veranlassung der KSHS handelt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung, eigenes Risiko und in eigener Haftung des Kunden. Das bedeutet, dass der Kunde während der Übungsstunde Tierhalter bzw. Tieraufseher im juristischen Sinne bleibt, sodass er als Tierhalter bzw. Tieraufseher nach § 833 BGB bzw. § 834 BGB verantwortlich ist und danach haftet.
c) Bei Minderjährigen haften die Eltern oder anderen gesetzlichen Vertreter auch während der Übungsstunden. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschluss des § 9 der KSHS in Kenntnis zu setzen.


§10 Rücktritt durch den Kunden
Dem Kunden steht das Recht zu, bis eine Woche vor Kursbeginn von dem Vertrag zurück zu treten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an Kirsten Speicher – Hundeschule,
Frankenberger Straße 2, 35083 Wetter zu richten. In diesem Fall wird eine eventuell gezahlte Vergütung zurück erstattet. Ein Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.


§11 Absage von Übungsstunden durch den Kunden
a) Der Kunde verpflichtet sich, Übungsstunden mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
b) Grundsätzlich wird bei Absage einer Übungsstunde durch den Kunden diesem keine Vergütung zurück erstattet. Eine Ausnahme besteht in dem Fall einer Krankheit des Kunden bzw. einer Krankheit des Hundes,
die eine Teilnahme an der Übungsstunde unmöglich machen. Für die Rückerstattung ist der KSHS ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.


§12 Kündigung durch den Kunden
Die befristet abgeschlossenen Verträge sind nicht ordentlich kündbar. Dem Kunden steht ein außerordentliches
Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist an Kirsten Speicher – Hundeschule, Frankenberger Straße 2, 35083 Wetter zu richten.


§13 Rücktritt durch die KSHS
a) Die KSHS behält sich bei Übungsstunden das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bis zu 7 Tage vor Beginn der Übungsstunde vor, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die
Mindestteilnehmerzahl ist abhängig von der Übungsstunde und ist der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Übungsstunde auf der Homepage zu entnehmen.
b) Die KSHS ist berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Übungsstunde stört oder sich den Anweisungen der KSHS widersetzt. Darüber hinaus ist die KSHS
berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hund an einer ansteckenden und unheilbaren Krankheit leidet.
c) Eine bereits bezahlte Vergütung wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.


§14 Ausfall der Übungsstunden
a) Die KSHS behält sich vor, die Übungsstunde wegen eines Rettungshundeeinsatzes oder einer Erkrankung der Ausbilderin ausfallen zu lassen.
b) Darüber hinaus findet ein Ausfall der Übungsstunde statt, wenn der Deutsche Wetterdienst eine örtliche Unwetterwarnung für Stürme, Gewitter, Schneestürme, Blitzeis o.ä. für die Zeit der Übungsstunde ausspricht oder diese – auch ohne ausdrückliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes – zum Zeitpunkt der Übungsstunde vor Ort herrschen. In diesem Fall teilt die KSHS dem Kunden den Ausfall der Übungsstunde mit.
c) Eine bereits gezahlte Vergütung wird in diesen Fällen zurückerstattet.
d) Schadenersatzansprüche können in solchen Fällen nicht geltend gemacht werden.


§15 Schriftform
Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen und mündliche Zusagen nicht abgegeben.


§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist Marburg.


§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.

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